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Allemansretten 

 

Betreuer:

Michael Matera   Mail


Für alle die eine Wandertour in Skandinavien planen empfehlen wir ein Buch mit vielen aktuellen Insidertips (Stand 1999):

Nordskandinavien - “Der Wanderführer” (siehe auch Bibliothek)

Autor: Peter Bickel
Verlag: Regenbogen Reiseführer Edition Elch
ISBN: 3-85862-150-1
Erste Eindrücke kann man auf der Homepage des Autors gewinnen: http://www.nordskandinavien.de

In seinem Buch beschreibt Peter Bickel neben der Tour unter anderem Verhalten in der Natur und das skandinavische Allemansretten. Wie wir meinen, eine der besten Beschreibungen dafür:

Verhalten in der Natur 

Was viele Wanderer immer wieder erstaunt: Auch eine dünn besiedelte Region wie Nordskandinavien erfordert von jedem Einzelnen, bestimmte Regeln einzuhalten. In diesen arktischen Breitengraden reagiert die Natur nämlich besonders empfindlich auf Zerstörungen und menschliche Eingriffe. Trittspuren können in sumpfigen Gelände jahrelang sichtbar bleiben, während zurückgelassener Müll über Jahrzehnte nicht verrottet. In diesem sensiblen Umfeld sollte man sich seines Verhaltens also ständig bewusst sein und nicht blind auf das sogenannte "Jedermannsrecht" (allemansrätten auf schwedisch, allemansretten auf norwegisch) pochen, das dem Einzelwanderer unter bestimmten Bedingungen das Übernachten und Zelten sogar auf Privatgrund gestattet. 

Allemansretten 

Das Allemansretten stammt aus einer Zeit, in der Reisende im Allgemeinen nicht zu Ihrem Vergnügen unterwegs waren und sich niemand mit dem Problem steigender Touristenzahlen befassen musste. Es erlaubte, über das Land anderer zu gehen, wenn keine alternativen Wege da waren. Wurde der Reisende von der Dunkelheit eingeholt oder von schlechtem Wetter überrascht, durfte er auf dem Grund und Boden anderer übernachten. Er durfte sich von der Natur ernähren, wilde Beeren und Pilze sammeln sowie für den Eigenbedarf nicht geschützte Blumen pflücken. 
Obwohl sich die Zeiten geändert haben, wird das Allemansrätten in Schweden noch immer recht großzügig gehandhabt. Generell sei voraus geschickt, dass es ohnehin nicht für Autofahrer oder Gruppen (ab etwa 3-4 Personen) gilt, außer im Notfall. Wenn nun Autofahrer gelegentlich ihr Zelt für eine Nacht an einem hübschen See aufschlagen und bleiben dürfen, beruht das allein auf der Gastfreundlichkeit der Skandinavier. Damit das so bleibt, ist es notwendig, dass sich alle an die Regeln halten und die Freiheiten mit Bedacht in Anspruch nehmen. 
Leider haben verantwortungslose Zeitgenossen seit einigen Jahren das Allemansretten in die Schlagzeilen gebracht: Bäume mussten als Brennholz herhalten, Entenküken als Braten auf dem Lagerfeuer, Müll wurde haufenweise an den Rastplätzen zurückgelassen, Zelte wurden gleich neben Bootsstegen auf Privatgrund aufgeschlagen. Offensichtlich als "Jedermanns Recht, in der Natur zu tun und zu lassen, wozu man gerade Lust hat" - so haben die Verursacher das Allemansretten für sich selbst ausgelegt. Deshalb lesen die Skandinavier auch nicht mehr gerne, dass in deutschsprachigen Publikationen immer noch der Begriff "Jedermannsrecht" für das Allemansretten verwendet wird. Er begünstigt einfach zu viele Missverständnisse in sich. 
Sollten jedenfalls Entgleisungen wie die oben beschriebenen überhand nehmen, werden sich diejenigen durchsetzen, die das Allemansretten einschränken oder gar ganz aufheben möchten. Dieser Personenkreis ist durchaus einflussreich und seine Gründe sind nachvollziehbar. 
Rücksichtsloses Verhalten beruht - spart man an dieser Stelle einmal die Entenküken und den Müll aus - meistens auf Unkenntnis oder Fehlinformationen und weniger auf bösem Willen. Deshalb möchte ich im Folgenden die Rechten und Pflichten des Allemansretten vorstellen, damit Sie vor Ort mithelfen können, den Fortbestand dieses Rechts zum Gemeingebrauch der Natur noch für lange Zeit zu sichern. Und scheuen Sie sich nicht, Übeltäter auf ihr Tun hin anzusprechen. 
Wer sein Zelt in Norwegen und Schweden in freiem Gelände aufschlägt, sollte den Mindestabstand von 150m zum nächsten Haus währen und am besten dort um Einverständnis bitten; in Finnland darf nur an bestimmten gekennzeichneten Rastplätzen gezeltet werden. Beeren und Pilze dürfen nur für den unmittelbaren Verzehr gepflückt werden, wobei in Nordskandinavien regional begrenzte Einschränkungen und Ausländern das Pflücken der arktischen Moltebeeren untersagen. 
Es ist verboten 
- mit motorisierten Fahrzeugen im Gelände (außer auf befestigten Wegen) umher zu kurven. Das Befahren von Privatstraßen (Enskild väg) ist verboten: Ej motorfordon oder Biltrafik förbjuden; 
- störenden Lärm zu verursachen 
ohne Erlaubnis über Höfe oder Hausgrundstücke zu fahren; es könnte als Hausfriedenbruch ausgelegt werden; 
- fremde Schuppen, Brunnen oder andere Anlagen zu nutzen, an Stegen und Ufern anzulegen oder festzumachen, sofern diese auf Privatgrundstücken liegen; 
- ohne Einwilligung des Grundbesitzers länger als einen Tag zu zelten. Gruppen müssen prinzipiell die Genehmigung des Grundbesitzers einholen; 
- in Sichtweite von Häusern/Ferienhäusern ohne Einwilligung des Grundbesitzers zu zelten oder in Wohnwagen/Wohnmobílen zu übernachten; 
bestellte Äcker, eingezäuntes oder anderweitig abgegrenztes Terrain zu betreten. Eingefriedetes Weideland darf nur überquert werden, wenn das Vieh nicht gestört wird, Zäune nicht beschädigt und geschlossene Gatter nicht offen gelassen werden. 
- Bäume und Büsche zu fällen, Äste oder Zeige abzubrechen, Borke oder Rinde abzuschälen. Das gilt auch für entwurzelte Bäume; 
- Pflanzen unter Naturschutz zu pflücken oder auszugraben; 
in Nationalparks Mineralien mitzunehmen; 
- Vogelnester, Baue und Nisthöhlen zu beschädigen, Vogeleier zu entnehmen und Jungtiere zu behelligen; 
- Tiere zu jagen, zu fangen, zu töten oder auch nur zu stören. Hunde sind vom 01.03. bis zum 20.08 anzuleinen und in der übrigen Zeit zu beaufsichtigen; 
- ohne entsprechende Erlaubnisscheine zu jagen oder zu angeln; 
auf Felsgestein Feuer zu machen, da es bei großer Hitze verfärben oder zerspringen kann;
- Abfall an Raststellen zu hinterlassen. Das Vergraben ist eine schlechte Lösung, weil es Tiere gibt, die diesen Abfall wieder ausgraben und sich, zum Beispiel an scharfkantigen Konservenbüchsen oder Scherben, verletzen können. Auch Abfalltüten, die neben der Mülltonne stehen, werden von Tieren auseinandergenommen. Wenn die Mülltonne voll ist, muss man den Abfall mitnehmen; 
- Toilettentanks außer an Tankstellen und auf Campingplätzen zu entleeren. Beim Zelten in freier Natur sind Exkremente zu vergraben.

Das liest sich eigentlich so, als wäre das alles selbstverständlich - wir meinen, das man das alles so befolgt - aber die Wirklichkeit sieht leider häufig anders aus, deshalb auch unser Appell:

Haltet Euch daran!!