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Sicher ist es verlockend sich mit Lebensmitteln, die in
der Regel bei uns im deutschsprachigen Raum etwas billiger sind als in
Norwegen, einzudecken um Geld zu sparen. Insbesondere beim Reisen mit dem
Wohnmobil neigt man ja zu diesem Verhalten. Ist es aber nicht auch die
andere Speise die man im Urlaubsland genießen sollte.
Einige Punkte der Zollbestimmung sind unter diesem Aspekt zu sehen und
dienen in der Aufstellung nur "der Ordnung halber".
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Zollfrei einführbare Waren
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Reisende über 18 Jahren |
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2 Liter Bier (2,5 - 7% vol)
2 Liter Wein und alkoholhaltige Getränke ( bis 22% vol)
200 Zigaretten oder 250g sonst. Tabakwaren plus 200 Blatt Zigarettenpapier |
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Reisende über 20 Jahren |
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statt zwei Liter Wein auch
1 Liter Wein und alkoholhaltige Getränke (bis 22% vol)
1 Liter Spirituosen (bis zu 60% vol)
* Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 60% dürfen nicht
eingeführt werden. |
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Süßwaren |
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Zucker bis zu 5 kg
Schokolade und Süßwaren bis zu 1 kg (letzteres gilt für Reisende ab 12
Jahren) |
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Treibstoff |
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Kraftwagen und Motorrad: Benzintankmenge, max. 600 Liter
(davon 10 Liter pro zugelassenem Reservekanister)
Busse für mehr als neun Personen: Benzintankmenge, max. 600 Liter |
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Landwirtschaftliche Erzeugnisse |
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Insgesamt 10 kg (bei Einreise nach Nordland, Troms und
Finnmark 15 kg) Getreide- und Mehlerzeugnisse, Obst, Gemüse, Fleisch/Speck,
verarbeitete Fleischwaren und Fleischkonserven, Blumenzwiebeln und -knollen,
Schnittblumen. |
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Devisen |
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Es dürfen norwegische und ausländische Banknoten und
Münzen im Gegenwert von 25.000.- mitgeführt werden.
Bei Reiseschecks gelten keine Begrenzungen. |
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Allgemein |
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Wert dieser Waren einschließlich Genussmittel nicht mehr
als 5000.- NOK.
Darin dürfen maximal enthalten sein:
+ 3 kg Fleisch/Speck, verarbeitete Fleischwaren, Fleischkonserven und Eier
+ 5 kg Obst und Beeren
+ 5 kg Gemüse
+ 3 kg Blumenzwiebeln und -knollen
+ 25 St Schnittblumen
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Verzollte Waren |
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Zusätzlich zu den zollfrei eingeführten Waren kann man
folgendes gegen Verzollung einführen: Alle Beträge in NOK ab 01. Mai 2001
+ Leichte Weine (2,5 - 15% vol): 47.- /Liter bzw.
35.-/Flasche
+ Süßweine und alkoholhaltige Getränke (15 - 22% vol): 95.- /Liter bzw.
70.-/Flasche
+ Spirituosen (22 - 60% vol): 325.- /Liter bzw. 225.-/Flasche
+ Bier ab 2,5% vol: 21.-/Liter bzw. 7.-/Flasche bzw. Dose bis 0,33 Liter
+ Rauchtabak: 130.-/100 g
+ Zigarren und Zigarillos: 190.-/100 g
+ Schnupf- und Kautabak: 62.-/100 g
+ Zigaretten: 190.-/100 St
+ Zigarettenpapier: 4.-/100 St
+ Schokolade und Süßwaren: 24.-/1000 g
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Nur mit Sondergenehmigung |
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+ Rauschgifte und Methadon
+ Arzneimittel (außer in kleinen Mengen zum persönlichen Gebrauch)
+ Gifte
+ Waffen und Munition
+ Feuerwerkskörper
+ Kartoffeln
+ frische Milch und Sahne
+ Säugetiere (außer Hunde und Katzen - siehe extra Kapitel
"Haustiere")
+ Vögel und exotische Tiere
+ Pflanzen und Pflanzenteile (ausgenommen Zimmerpflanzen aus Dänemark,
Finnland und Schweden) |
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Besondere Anfragen |
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In besonderen Fällen oder zur Überprüfung der
Aktualität kann man sich an das Zollamt wenden oder auf der Internetseite
nachschauen, die auch einen deutschsprachigen Teil hat:
Toll- og Avgiftsdirektoratet
Postboks 8122 Dep.
N-0032 Oslo 1
Tel: +47 22860300
Fax: +47 22176524
www.toll.no
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Betreuer: |
Norwegenfreunde
Michael Matera
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